Rechtsprechung
   BayObLG, 03.08.1993 - 5St RR 63/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5930
BayObLG, 03.08.1993 - 5St RR 63/93 (https://dejure.org/1993,5930)
BayObLG, Entscheidung vom 03.08.1993 - 5St RR 63/93 (https://dejure.org/1993,5930)
BayObLG, Entscheidung vom 03. August 1993 - 5St RR 63/93 (https://dejure.org/1993,5930)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5930) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zulässigkeit der Berufung - Wirksames Rechtsmittel des Gegners

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 48
  • Rpfleger 1994, 125
  • BayObLGSt 1993, 140
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 31.03.1931 - I 589/590/30

    1. Hindert der Verlust der Niederschrift des Eröffnungsbeschlusses den Fortgang

    Auszug aus BayObLG, 03.08.1993 - 5St RR 63/93
    "Das Recht und die Pflicht des Revisionsgerichts zur Prüfung der Zulässigkeit der Berufung des Angeklagten von Amts wegen entfallen dann, wenn (infolge der rechtzeitigen unbeschränkten Berufung der Staatsanwaltschaft) der Eintritt der Rechtskraft des amtsgerichtlichen Urteils nicht von der Zulässigkeit der Berufung des Angeklagten abhängt (Abweichung von RGSt 65, 250/254 f.).«.

    Desungeachtet hat das Revisionsgericht auch ohne entsprechende Rüge die Zulässigkeit der Berufung grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen (RGSt 65, 250/252 ff.; BayObLGSt 1987, 102; BayObLG bei Rüth 1985, 233/246; OLG Frankfurt/Main StV 1987, 289; OLG Stuttgart Justiz 1986, 27; OLG Hamburg NStZ 1985, 568 ; KK/Pfeiffer/Pikart Einl. Rn. 133 und § 337 Rn. 25 sowie § 352 Rn. 22; Kleinknecht/Meyer Einl. Rn. 150 sowie § 352 Rn. 2 und 3).

    Dieser Grundsatz erfährt allerdings dann eine Ausnahme, wenn die Frage des Eintritts der Rechtskraft nicht mit jener der Zulässigkeit der Berufung zusammenfällt (vgl. hierzu - teilweise abweichend - RGSt 65, 250/254 f.).

    Infolge der rechtzeitigen (unbeschränkten) Berufung der Staatsanwaltschaft wurde die Rechtskraft des amtsgerichtlichen Urteils gehemmt (§ 316 Abs. 1 StPO ), denn jedes von der Staatsanwaltschaft eingelegte Rechtsmittel hat die Wirkung, daß die angefochtene Entscheidung auch zugunsten des Angeklagten abgeändert oder aufgehoben werden kann (§ 301 StPO ): Das Revisionsgericht läuft somit nicht Gefahr, infolge der Unzulässigkeit der Berufung des Angeklagten eine Sachentscheidung über ein bereits rechtskräftiges Urteil zu treffen, weil eben ein Urteil, das nur von einem Prozeßbeteiligten nicht mehr angefochten werden kann, noch nicht rechtskräftig ist; maßgebend ist vielmehr die absolute Rechtskraft, nicht die sogenannte "relative" (vgl. RGSt 65, 250/255), die nur eine teilweise Sperrwirkung erzeugt (§§ 301, 331 Abs. 1 und § 358 Abs. 2 StPO ) und im übrigen nur für die Anrechnung der Untersuchungshaft (§ 450 Abs. 1 StPO ) Bedeutung hat (Kleinknecht/Meyer Einl. Rn. 164).

    Demzufolge entfallen das Recht und die Pflicht des Revisionsgerichts zur Prüfung der Zulässigkeit der Berufung des Angeklagten von Amts wegen - wie hier - dann; wenn (infolge der rechtzeitigen unbeschränkten Berufung der Staatsanwaltschaft) der Eintritt der Rechtskraft des amtsgerichtlichen Urteils nicht von der Zulässigkeit der Berufung des Angeklagten abhängt (a.A. RGSt 65, 250/254 f.).

  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

    Auszug aus BayObLG, 03.08.1993 - 5St RR 63/93
    Die Strafprozeßordnung spricht zwar an einzelnen Stellen (§ 206 a Abs. 1 , § 260 Abs. 3 StPO ) von einem "Verfahrenshindernis", definiert aber diesen (negativen) Begriff ebensowenig wie den (ihm positiv) entsprechenden der "Verfahrensvoraussetzung" (BGHSt 26, 84/88; KK/Pfeiffer StPO 2. Aufl. Einl. Rn. 130).
  • BGH, 11.11.1981 - 2 StR 596/81

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anwendung

    Auszug aus BayObLG, 03.08.1993 - 5St RR 63/93
    Der Weg zu diesem Ziel führt aber dann nicht über eine bloße Strafmaßberufung, wenn - wie hier - noch Umstände des Schuldspruchs (Umfang der Geldfälschung) als sogenannte "doppel-relevante" Tatsachen zu prüfen waren (vgl. BGH StV 1982, 101; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 46 Rn. 53 a; Kleinknecht/Meyer § 244 Rn. 8).
  • BGH, 10.01.1957 - 2 StR 575/56

    Berücksichtigung eines Mangels der sachlichen Zuständigkeit in der

    Auszug aus BayObLG, 03.08.1993 - 5St RR 63/93
    Eine solche Verfahrensvoraussetzung ist eine Bedingung für die Zulässigkeit, in einem bestimmten Verfahren (vor diesem Gericht und unter Mitwirkung dieser Prozeßbeteiligten) zu einem Sachurteil in einer bestimmten Sache zu gelangen (BGHSt 10, 74/75; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. Einl. Rn. 142).
  • OLG Hamburg, 13.08.1985 - 2 Ss 47/85
    Auszug aus BayObLG, 03.08.1993 - 5St RR 63/93
    Desungeachtet hat das Revisionsgericht auch ohne entsprechende Rüge die Zulässigkeit der Berufung grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen (RGSt 65, 250/252 ff.; BayObLGSt 1987, 102; BayObLG bei Rüth 1985, 233/246; OLG Frankfurt/Main StV 1987, 289; OLG Stuttgart Justiz 1986, 27; OLG Hamburg NStZ 1985, 568 ; KK/Pfeiffer/Pikart Einl. Rn. 133 und § 337 Rn. 25 sowie § 352 Rn. 22; Kleinknecht/Meyer Einl. Rn. 150 sowie § 352 Rn. 2 und 3).
  • BayObLG, 02.10.1987 - RReg. 1 St 94/87

    Revisionsgericht; Befugnis; Wiedereinsetzung; Gewährung

    Auszug aus BayObLG, 03.08.1993 - 5St RR 63/93
    Desungeachtet hat das Revisionsgericht auch ohne entsprechende Rüge die Zulässigkeit der Berufung grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen (RGSt 65, 250/252 ff.; BayObLGSt 1987, 102; BayObLG bei Rüth 1985, 233/246; OLG Frankfurt/Main StV 1987, 289; OLG Stuttgart Justiz 1986, 27; OLG Hamburg NStZ 1985, 568 ; KK/Pfeiffer/Pikart Einl. Rn. 133 und § 337 Rn. 25 sowie § 352 Rn. 22; Kleinknecht/Meyer Einl. Rn. 150 sowie § 352 Rn. 2 und 3).
  • BayObLG, 09.10.2020 - 206 StRR 268/20

    Verhältnis von Berufung und Wiedereinsetzungsantrag

    1 St 94/87">BayObLGSt 1987, 102, 103; für die zutreffende Beurteilung von Berufungsbeschränkungen gem. § 318 StPO: Knauer/Kudlich in MüKo StPO § 337 Rn. 59; BayObLG NStZ 1998, 532; BayObLG Beschluss vom 3. August 1993, 5 StRR 63/93, NStZ 1994, 48).

    Nach ganz überwiegender Auffassung ist die Zulässigkeit der Berufung eines Verfahrensbeteiligten nämlich selbst dann von Amts wegen zu überprüfen, wenn das erstinstanzliche Urteil aufgrund des Rechtsmittels eines anderen Anfechtungsberechtigten noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist (RGSt 65, 250, 255; Knauer/Kudlich in MüKo StPO § 352 Rn. 11; Franke in LR StPO § 352 Rn. 3; Gericke in KK StPO § 352 Rn. 22; Meyer-Goßner/Schmitt § 352 Rn. 3; a.A. BayObLG NStZ 1994, 48).

  • OLG Hamm, 02.06.2008 - 2 Ss 190/08

    Verfahrenshindernis; Rechtskraft; entgegenstehende Entscheidungen

    Sofern in einem Verfahren in einer niedrigeren Instanz - wie in dem vorliegenden Verfahren - ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, haben die nachfolgenden Instanzen von einem von Amts wegen zu beachtenden Prozesshindernis auszugehen (BayObLG, NStZ 1994, 48 f.; Meyer-Goßner, StPO; 50. Auflage; Einl., Rdnr. 145 a.E.).

    Sie befassen sich ganz überwiegend mit sonstigen Prozesshindernissen und nicht mit der Wirksamkeit eines nach Rechtskraft des amtsgerichtlichen Urteils ergangenen Berufungsurteils (BGHSt 22, 213, 214 ff., m.w.N.; BayObLG, NStZ 1994, 48, wie hier auch: Löwe-Rosenberg-Rieß, StPO, 25. Aufl., Eil., Rdnr. 130, insbesondere in der Fn. 411).

  • BayObLG, 03.07.2023 - 202 StRR 34/23

    Unwirksame Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch wegen

    a) Ein Verfahrenshindernis, das im Falle einer unwirksamen Berufungseinlegung wegen der Rechtskraft der amtsgerichtlichen Entscheidung in Betracht käme, ist aber schon deshalb nicht gegeben, weil auch die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt hatte, die den Eintritt der Rechtskraft des Ersturteils vollständig hemmte (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 03.08.1993 - 5St RR 63/93 = BayObLGSt 1993, 140 = NStZ 1994, 48 = Rpfleger 1994, 125).
  • BayObLG, 09.06.1998 - 1St RR 109/98

    Beginn der Frist zur Einlegung der Revision gegen ein nach § 329 Abs. 1 Satz 1

    Auf die zulässige Revision hin hat der Senat auch ohne entsprechende Verfahrensrüge von Amts wegen die Verfahrensvoraussetzungen zu prüfen; ist ein Berufungsurteil angefochten, umfaßt diese Prüfung auch die Frage der Zulässigkeit der Berufung (Bay0bLG bei Rüth DAR 1985, 246 ; BayObLGSt 1993, 140/141; Löwe/Rosenberg/Hanack § 352 Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht